Volksanwaltschaft zum Pflegegeld

28. Dezember 2018

Volksanwalt Günther Kräuter bekräftigt zum Jahreswechsel die Forderung nach einer spürbaren Anhebung des Pflegegeldes im Jahr 2019: „Seit Einführung des Pflegegeldes beträgt der Wertverlust deutlich mehr als 30 Prozent. Um eine Betreuung daheim durch mobile Dienste leistbar zu machen, sind drei Maßnahmen unerlässlich. Erstens die Erhöhung in allen Stufen, zweitens ein Plus von 30 Prozent und drittens eine jährliche Wertanpassung.“

Nur so könne dem Druck auf Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen wirksam begegnet werden, so Kräuter abschließend.