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Hilfestellung bei Problemen mit Behörden
Die Volksanwaltschaft steht allen Menschen zur Seite, die sich von einer österreichischen Behörde nicht gerecht behandelt fühlen – unabhängig vom Alter, der Nationalität oder dem Wohnsitz. Bei der Beschwerde kann es sich um eine Untätigkeit der Behörde, eine nicht dem Gesetz entsprechende Rechtsansicht oder aber um grobe Unhöflichkeiten handeln. Beschwerden gegen Gerichte sind nur möglich, wenn sie die überlange Dauer eines Verfahrens beanstanden.
Die Volksanwaltschaft geht jeder Beschwerde nach und prüft, ob Missstände in der Verwaltung vorliegen. Allerdings führt eine Beschwerde nicht immer zu einem Prüfverfahren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Volksanwaltschaft nicht oder noch nicht zuständig ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft geben in solchen Fällen gerne allgemeine Auskünfte. Eine Beschwerde ist jederzeit möglich und mit keinen Kosten verbunden.
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Beschwerdewegweiser
Wie und worüber kann ich mich bei der Volksanwaltschaft beschweren?
Wer kann sich bei der Volksanwaltschaft beschweren?
- Alle Menschen können sich wegen Problemen mit österreichischen Behörden an die Volksanwaltschaft wenden - unabhängig von ihrem Alter, ihrer Nationalität oder ihrem Wohnsitz.
- Alle Menschen können sich auch im Namen anderer unter Vorlage einer Vollmacht beschweren.
- Auch Unternehmen, Wirtschaftstreibende oder Vereine können sich bei Problemen mit einer Verwaltungsbehörde an die Volksanwaltschaft wenden.
Worüber kann man sich bei der Volksanwaltschaft beschweren?
- Alle Menschen können sich bei der Volksanwaltschaft über eine österreichische Behörde beschweren.
- Alle Menschen können sich bei der Volksanwaltschaft wegen Säumnis eines Gerichts oder der Staatsanwaltschaft beschweren.
- Beschwerden über Behörden der Bundesverwaltung sind in ganz Österreich möglich. Diese können sich zum Beispiel beziehen auf:
- Pensions-, Unfall- oder Krankenversicherungsträger
- das Arbeitsmarktservice (AMS)
- Finanzämter (z. B. im Zusammenhang mit der Familienbeihilfe oder dem Kinderbetreuungsgeld)
- Asylverfahren, Visa, Niederlassungsverfahren oder das Fremdenrecht
- die Polizei
- die Justizverwaltung
- den Strafvollzug
- die Finanzverwaltung
- Wasser-, Forst-, oder Umweltrechtliche Angelegenheiten
- Gewerbebehörden
- Schulbehörden
- Universitäten oder Fachhochschulen
- Benachteiligungen oder Ungleichbehandlungen aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Nationalität.
- Beschwerden über Behörden der Landes- und Gemeindeverwaltung sind in allen Bundesländern außer Vorarlberg und Tirol möglich. Dies kann zum Beispiel betreffen:
- Bedarfsorientierte Mindestsicherung
- Jugendamt
- Bauverfahren oder Flächenwidmungen
- Landes- oder Gemeindeabgaben (Abfall, Wasser, Kanal)
- naturschutzrechtliche Angelegenheiten
- Staatsbürgerschafts- und Niederlassungsverfahren
- Straßenverkehr und Straßenverwaltung
Die Volksanwaltschaft ist nicht zuständig für:
- Laufende Verfahren. Beschwerden über Fälle, bei denen ein Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, sind nur möglich, wenn es um die Verfahrensdauer, um Fehler bei Zustellungen, Auskunftsverweigerung oder eine grobe Unhöflichkeit von Beamtinnen oder Beamten geht.
- Gerichtliche Entscheidungen. Die Rechtsprechung ist unabhängig. Die Volksanwaltschaft kann keine Gerichtsurteile aufheben oder abändern.
- Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen.
- Probleme mit der Gemeinde- und Landesverwaltung in Vorarlberg und Tirol. Dort sind eigene Landesvolksanwältinnen und Landesvolksanwälte zuständig.
- Prüfung der Geschäftsgebarung privater Firmen.
- Prüfung ausländischer Behörden. Die Volksanwaltschaft kontrolliert ausschließlich die österreichische Verwaltung.
- Anwaltliche Vertretung. Für diese Aufgabe gibt es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater.
Wie kann ich mich am einfachsten bei der Volksanwaltschaft beschweren?
Die Volksanwaltschaft ist für Sie telefonisch, schriftlich und persönlich erreichbar:
- Telefonisch über die kostenlose Service-Nummer 0800 / 223 223
oder unter der Telefonnummer (01) 515 05 - 0
- Per Fax unter der Nummer (01) 515 05-150
- E-Mail: post@volksanwaltschaft.gv.at (Maximalgröße des Anhangs von 5 MB)
- Postanschrift: Volksanwaltschaft, Singerstraße 17, Postfach 20, 1015 Wien
Selbstverständlich können Sie Ihre Unterlagen auch persönlich abgeben. Die Volksanwaltschaft befindet sich mitten im Zentrum Wiens (U-Bahn-Station Stephansplatz). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich werktags von 8.00 bis 16.00 Uhr gerne um Ihr Anliegen.
Sie können Ihre Beschwerde bei einem Sprechtag direkt mit den Volksanwältinnen oder Volksanwälten besprechen. Bitte haben Sie Verständnis, dass dafür unbedingt im Vorhinein ein Termin vereinbart werden muss. Alle Informationen dazu und Sprechtags-Termine finden Sie hier.
Welche Informationen sollte die Beschwerde enthalten?
Um Ihrer Beschwerde schnell nachgehen zu können, benötigen die Prüferinnen und Prüfer einige Informationen:
- Ihren Namen. Wenn Sie sich im Namen einer anderen Person an die Volksanwaltschaft wenden, sollten Sie diesen auch angeben. Bitte legen Sie in diesem Fall eine Vollmacht vor.
- Die Behörde, über die Sie sich beschweren wollen.
- Den Grund, warum Sie sich von einer Verwaltungsbehörde unfair behandelt fühlen.
- Wichtige Unterlagen, die mit Ihrer Beschwerde zusammenhängen, legen Sie bitte in Kopie bei: Geschäftszahlen, Sozialversicherungsnummern oder behördliche Bescheide und Schriftverkehr mit der betroffenen Behörde.
- Ihre Telefonnummer. Diese kann zum Abklären von Fragen und Rückmeldungen hilfreich sein und Zeit sparen.
Selbstverständlich behandelt die Volksanwaltschaft alle Informationen vertraulich, wenn dies von den Betroffenen gewünscht wird.
Links
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Beschwerdeformular
Der erste Schritt zu einem formellen Prüfverfahren.
Bürgernah, kostenlos und unabhängig.Hier finden Sie das Online-Beschwerdeformular
Hier finden Sie das Beschwerdeformular zum Download
Please find the complaint form in English here
Sie können sich mit Ihrem Problem natürlich auch telefonisch, schriftlich oder persönlich an die Volksanwaltschaft wenden oder Ihre Beschwerde per E-Mail an die Volksanwältin und die Volksanwälte richten.
Alle Kontaktinformationen finden Sie hier.
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Sprechtage
Die Mitglieder der Volksanwaltschaft halten österreichweit Sprechtage ab. Sie können Ihre Beschwerde bei einem Sprechtag direkt mit den Volksanwälten besprechen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass dafür unbedingt im Vorhinein ein Termin vereinbart werden muss.
Sprechtage in den einzelnen Bundesländern
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Wien
Die nächsten Sprechtage werden derzeit terminlich fixiert, Details und Anmeldemöglichkeiten sind danach hier abrufbar.
Auch in der Zwischenzeit können Sie sich selbstverständlich mit Ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft wenden. Alle Kontaktdetails finden Sie hier.
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Niederösterreich
Volksanwältin Elisabeth Schwetz wird folgende Sprechtage abhalten:
17. Dezember 2024, von 09:00 bis 12:00 Uhr, 3109 St. Pölten
Amt d. nö. Landesreg., Landhausplatz 1, Haus 9 "Zwettl", 1. OG, Zi. 9.110
17. Dezember 2024, von 13:30 bis 16:00 Uhr, 2700 Wr. Neustadt
Magistrat der Stadt Wr. Neustadt, Hauptpl. 1-3, Kleiner Sitzungssaal
Anmeldungen schriftlich oder telefonisch an:
Büro Volksanwältin Elisabeth Schwetz
Singerstraße 17, Postfach 20, 1015 Wien
Telefon +43 / (0)1 / 515 05 - 121
Kostenlose Rufnummer 0800 223 223 - 121
E-mail: vac@volksanwaltschaft.gv.at
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Oberösterreich
Die nächsten Sprechtage werden derzeit terminlich fixiert, Details und Anmeldemöglichkeiten sind danach hier abrufbar.
Auch in der Zwischenzeit können Sie sich selbstverständlich mit Ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft wenden. Alle Kontaktdetails finden Sie hier.
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Burgenland
Die nächsten Sprechtage werden derzeit terminlich fixiert, Details und Anmeldemöglichkeiten sind danach hier abrufbar.
Auch in der Zwischenzeit können Sie sich selbstverständlich mit Ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft wenden. Alle Kontaktdetails finden Sie hier.
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Steiermark
Die nächsten Sprechtage werden derzeit terminlich fixiert, Details und Anmeldemöglichkeiten sind danach hier abrufbar.
Auch in der Zwischenzeit können Sie sich selbstverständlich mit Ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft wenden. Alle Kontaktdetails finden Sie hier.
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Kärnten
Die nächsten Sprechtage werden derzeit terminlich fixiert, Details und Anmeldemöglichkeiten sind danach hier abrufbar.
Auch in der Zwischenzeit können Sie sich selbstverständlich mit Ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft wenden. Alle Kontaktdetails finden Sie hier.
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Salzburg
Die nächsten Sprechtage werden derzeit terminlich fixiert, Details und Anmeldemöglichkeiten sind danach hier abrufbar.
Auch in der Zwischenzeit können Sie sich selbstverständlich mit Ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft wenden. Alle Kontaktdetails finden Sie hier.
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Tirol
Die nächsten Sprechtage werden derzeit terminlich fixiert, Details und Anmeldemöglichkeiten sind danach hier abrufbar.
Auch in der Zwischenzeit können Sie sich selbstverständlich mit Ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft wenden. Alle Kontaktdetails finden Sie hier.
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Vorarlberg
Die nächsten Sprechtage werden derzeit terminlich fixiert, Details und Anmeldemöglichkeiten sind danach hier abrufbar.
Auch in der Zwischenzeit können Sie sich selbstverständlich mit Ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft wenden. Alle Kontaktdetails finden Sie hier.
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Wien
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FAQ
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu Beschwerdeverfahren der Volksanwaltschaft.
Ist die Beschwerde bei der Volksanwaltschaft an eine Frist gebunden?
Für eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft gibt es keine Frist.
Sind mit der Beschwerde bei der Volksanwaltschaft Kosten verbunden?
Eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft ist immer kostenlos, die Benutzung der Servicenummer ist gratis.
Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab?
Das vertrauliche Beschwerdeverfahren beginnt mit der Einleitung eines formellen Prüfungsverfahrens. Anhand der vorhandenen Unterlagen verschafft sich die Volksanwaltschaft eine Übersicht, konfrontiert dann die betroffene Behörde mit der Beschwerde und fordert diese zur Stellungnahme innerhalb einer bestimmten Frist auf. Dabei kann die Volksanwaltschaft Einsicht in alle Akten nehmen. Die Volksanwaltschaft muss von den Behörden bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Im Prüfverfahren kann die Volksanwaltschaft auch Zeugen einvernehmen, Einsicht in Urkunden nehmen und Sachverständige bestellen.
Was ist das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens?
Ergibt das Prüfverfahren einen Missstand in der Verwaltung, dann wird dieser vom Kollegium der Volksanwaltschaft ausdrücklich festgestellt. In diesem Fall wendet sich die Volksanwaltschaft mit einer konkreten Handlungsempfehlung an die betroffene Behörde. Die Behörde hat acht Wochen Zeit, diese Empfehlung umzusetzen oder zu argumentieren, warum sie der Auffassung der Volksanwaltschaft nicht folgt. Wenn die Behörde nach Einschreiten der Volksanwaltschaft ihren Fehler umgehend korrigiert, wird das Prüfverfahren eingestellt.
Die Missstandsfeststellungen finden sich in Berichten der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat und in den Berichten der Volksanwaltschaft an die jeweiligen Landtage.
Diese Berichte werden in den Medien dargestellt und öffentlich diskutiert. Über Fälle von besonderem öffentlichem Interesse berichtet der ORF in der Sendung „Bürgeranwalt“.
Wenn die betroffene Behörde auf Basis der geltenden Gesetze richtig gehandelt hat, ist eine Beschwerde nicht berechtigt. In diesen Fällen räumt die Volksanwaltschaft eventuelle Missverständnisse aus und gibt nähere Informationen zur Rechtslage.
Wie lange dauert das Beschwerdeverfahren?
Im Schnitt dauert es rund zwei Monate, bis die Betroffenen informiert werden, ob in ihrem Fall ein Missstand in der Verwaltung vorliegt. Dauert das Prüfverfahren länger, dann erfolgt eine Information über den Zwischenstand des Verfahrens. Im Zuge des Verfahrens wird den Behörden die Möglichkeit gegeben, sich zur Beschwerde zu äußern. Das erfordert eine gewisse Zeit. Die Volksanwaltschaft ist jedenfalls bemüht, die Dauer des Beschwerdeverfahrens möglichst kurz zu halten.