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Infomaterial
Welche Behörden prüfen die Volksanwälte? Wie kann ich mich am besten beschweren, wenn ich ein Problem mit einem Amt habe? Zahlreiche Broschüren informieren über die Volksanwaltschaft und ihre Arbeit.
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Neue Broschüre der Volksanwaltschaft
Seit mehr als 30 Jahren kontrolliert die Volksanwaltschaft die öffentliche Verwaltung. Näheres zur allgemeine Broschüre der Volksanwaltschaft zum Thema „Aufgaben, Zuständigkeiten, Prüfverfahren“ erfahren Sie hier.
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Neue Broschüre informiert über baurechtliche Probleme
Theorie und Praxis im Österreichischen Bau- und Raumordnungswesen liegen oft weit auseinander. Das zeigen zahlreiche an die Volksanwaltschaft gerichtete Beschwerden. Volksanwältin Brinek hat deshalb im November 2011 zu einer Diskussionsveranstaltung geladen. Die Diskussionsbeiträge sind in einer neuen Broschüre der Volksanwaltschaft nachzulesen.
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Neue Broschüre zur Menschenrechtskontrolle
Um die Arbeit der Volksanwaltschaft als Nationale Menschenrechtsinstitution für alle zugänglich zu machen, hat die Volksanwaltschaft eine „Leicht Lesen Broschüre“ herausgegeben. Diese ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Broschüre steht online zum Download zur Verfügung oder kann kostenlos bestellt werden.
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SERIE KINDERRECHTE: „Hilfe, ich pflege meine Mama!“
Über 40.000 Kinder und Jugendliche in Österreich übernehmen Verantwortung für ein chronisch krankes Familienmitglied. Die Volksanwaltschaft fordert mehr Information, um die Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte und die betroffenen Familien über alternative Hilfe zu informieren.
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Broschüre für die Behandlung von Menschenrechts-Themen in der Schule
Damit Kinderrechte und Menschenrechte im Unterricht genau behandelt werden können, stellt die Volksanwaltschaft jeder Schulgruppe die Broschüre „Junge Menschen und ihre Rechte“ zur Verfügung. Diese Broschüre ist für Jugendliche ab 15 Jahren. Sie erklärt die Rechte junger Menschen anhand von Beispielen aus ihrem Leben. Das Zentrum Polis stellt zusätzlich zu dieser Broschüre auch Ideen und Materialien für den Unterricht in der Schule zur Verfügung. In der Datenbank der Praxis-Börse finden Sie Beispiele und Ideen, wie Sie die Themen Kinderrechte und Menschenrechte im Unterricht behandeln können.
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Stellungnahmen des Menschenrechtsbeirates in Leichter Sprache veröffentlicht
Um die Aufgabe und Zuständigkeit der Volksanwaltschaft für alle Menschen verständlicher zu machen, sind die Stellungnahmen des Menschenrechtsbeirates an die Volksanwaltschaft ab jetzt in Leichter Sprache verfügbar. Die Volksanwaltschaft baut damit das Informationsangebot für Menschen in schwierigen Lebenssituationen weiter aus und wirkt Verständigungsschwierigkeiten aktiv entgegen.
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Volksanwalt Kräuter stellt präventive Empfehlungen für den Bereich Pflege vor
In der parlamentarischen Enquete des Bundesrats am 5. April 2017 zum Thema Pflege, stellte Volksanwalt Dr. Kräuter die Publikation „Präventive Empfehlungen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in Alten- und Pflegeheimen und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung“ vor. Diese beinhaltet gesammelte Empfehlungen zum Schutz von Menschen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung aus Berichten der Volksanwaltschaft der letzten Jahre.
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Handlungsbedarf in der 24-Stunden-Betreuung
Bei einer Pressekonferenz präsentierten Volksanwalt Dr. Günther Kräuter, der Sozialexperte Prof. Kolland und die Geschäftsführerin der Harmony & Care GmbH Anja Silberbauer ihre innovativen Ansätze zu einer neuen Kultur des Alterns.
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Aus der alltäglichen Prüftätigkeit der VA – Widersprüchliche Auskünfte zu Staatsbürgerschaftsnachweis
Ende September wandte sich ein Niederösterreicher mit der Bitte um Intervention an die Volksanwaltschaft. Der Pensionist wollte einen neuen Reisepass beantragen und wandte sich diesbezüglich an die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach. Er informierte diese auch darüber, dass er aufgrund seiner Vermählung den Nachnamen seiner Frau angenommen habe. Zu seiner Überraschung gab die Bezirkshauptmannschaft daraufhin an, dass sein Staatsbürgerschaftsnachweis aufgrund der Namensänderung nicht mehr gültig sei.