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Barrierefreiheitserklärung
Die Volksanwaltschaft ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-ZugänglichkeitsGesetz (WZG) i.d.g.F. zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://volksanwaltschaft.gv.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieses Service ist nach aktuellem Stand vollständig mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ kompatibel.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- 4.1.1. Parsing (Level A): Die Hördateien auf der Service-Seite werden von einem Player bereitgestellt, dessen HTML-Code teilweise keine eindeutigen ID-Attribute besitzt und daher kein korrektes HTML darstellt. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde beim Hersteller eingereicht und wird aktualisiert, sobald eine neue Version verfügbar ist.
Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Nicht alle Dokumente, die auf dieser Webseite zum Download bereitstehen, sind bereits barrierefrei gestaltet. Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form von automatisierten Tests.
Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an presse@volksanwaltschaft.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Webseite volksanwaltschaft.gv.at".
Kontakt:
Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
1015 Wien
Telefon: +43 (0)1 515 05 - 204
Fax: +43 (0)1 515 05 – 190
E-Mail: presse@volksanwaltschaft.gv.atDurchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren